Bürgerbeteiligungsanlagen

Warum Bürgerbeteiligungsanlagen?

Für Menschen, die sich um zukunftsfähige Lösungen und Klimaschutz kümmern, ist es naheliegend, die Nutzung von Sonnenenergie voranzubringen. Neben unzähligen thermischen Sonnenkollektoren sind seit vielen Jahren Fotovoltaikanlagen zur Erzeugung von elektrischem Strom im Einsatz. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt seit März 2000 die Netzeinspeisung und sichert dadurch langfristig den wirtschaftlichen Betrieb einer solchen Anlage.
Wer kein geeignetes Dach für eine eigene Fotovoltaikanlage zur Verfügung hat, kann trotzdem umweltfreundlichen Strom erzeugen, indem er sich an einer Bürger-Solaranlage beteiligt. Durch Kauf eines oder mehrerer Anteile erwirbt er einen Teil einer gemeinschaftlich finanzierten Anlage und wird im Gegenzug am Ertrag durch die Einspeisevergütung beteiligt.
Bürgerbeteiligungsanlagen werden gerne auf Dächern öffentlicher Gebäude errichtet. Dadurch kann die Kommune ein Zeichen ihres Engagements für den Klimaschutz setzen und so weiteres Interesse bei ihren Bürgern wecken.
Der Solarpark Hadern legt Wert darauf, dass jede Gesellschafterin bzw. jeder Gesellschafter weiß, an welcher konkreten Anlage sie oder er sich beteiligt. Dadurch entsteht ein persönlicher Bezug und ein besonders hohes Interesse an einem optimalen Betrieb über einen langen Zeitraum. Viele Anteilseigner und Anteilseignerinnen beteiligen sich auch mit ehrenamtlicher Arbeit an Organisation und Bau "ihrer" Anlage.

Organisationsform

Die Anteilseignerinnen und Anteilseigner bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dies bringt gegenüber anderen Formen wie z.B. der GmbH den Vorteil einer schlanken Organisation. Ein prinzipieller Nachteil der GbR ist, dass jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GbR haftet. Um dieses Risiko zu vermeiden, wird beim Solarpark Hadern ein gemeinnütziger Verein dazwischen geschaltet, der den Betrieb der Anlage und die damit verbundene Haftpflicht übernimmt. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter sind dadurch vor Ansprüchen Dritter aus der Betreiberhaftpflicht geschützt.
Diese innovative Organisationsform wurde rechtlich überprüft, in Fachzeitschriften veröffentlicht und in der Zwischenzeit von vielen anderen Initiativen übernommen.

Laufzeit

Die Lebensdauer einer Bürger-Solaranlage liegt bei etwa 30 Jahren. Für die ersten 20 Jahre regelt das EEG die Einspeisevergütung. Die Fotovoltaikmodule, die wichtigsten Bauteile, werden von den Herstellern mit einer Leistungsgarantie von 20, meist sogar 25 Jahren abgesichert. Bei guter Funktion und attraktiver Einspeisevergütung über 20 Jahre hinaus erscheint eine Laufzeit der Anlage von 30 Jahren realistisch.

Mindestbeteiligung

Der Solarpark Hadern bietet Anteile im Wert von je EUR 1.500,- an. Jeder Gesellschafter kann ein bis zehn Anteile erwerben. Dadurch werden auch Mitbürgerinnen und Mitbürger erreicht, die nicht im großen Stil investieren wollen.
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